Wieso eine Genossenschaft als Organisationsform?



Mieter mit Wohnrecht auf Lebenszeit


Wohnen in einer Genossenschaft bietet Mietern Vorteile. Zum einen sind die Quartiere meist etwas preiswerter als auf dem freien Wohnungsmarkt. Zum anderen genießen Mitglieder von Genossenschaften ein lebenslanges Wohnrecht, sind sozusagen Mieter im eigenen Haus. Die Bewohner können von einer eigentumsähnlichen Sicherheit ausgehen, die z.B. Eigenbedarfskündigungen des Vermieters ausschließt, betont etwa der Mieterverein München.

Aktuell gibt es in Deutschland rund 2000 Wohnungsgenossenschaften mit etwa drei Millionen Mitgliedern und mehr als zwei Millionen Wohnungen. Die Größe der Genossenschaften ist sehr unterschiedlich, manche haben nur zehn Mitglieder, andere, vor allem in den neuen Bundesländern, mehrere zehntausend. Zu beobachten ist der Trend, daß sich gerade kleine Genossenschaften speziellen Schwerpunkten widmen. Sie schaffen z.B. Wohnraum für Senioren oder generationenübergreifende Gemeinschaften, sanieren wertvolle Altbauten oder fördern eine ökologische Bauweise.

Mitglied einer Genossenschaft kann jeder werden, der einen Aufnahmeantrag stellt und mindestens einen Geschäftanteil erwirbt. Diese Anteile kosten je nach Genossenschaft zwischen 250 und 3000 €. Im Falle unserer Wohnen im Gemeinschaft e.G. sind es 500 €.  Manche Genossenschaften begnügen sich mit diesem einen Anteil, bei anderen müssen die Mitglieder weitere wohnungsbezogene Anteile kaufen.

Mitglieder der Genossenschaften haben Anspruch auf eine Wohnung und lebenslanges Wohnrecht. Sie können die Genossenschaftsanteile auch vererben. Damit haben ihre Nachkommen dann in der Regel wiederum das Recht auf eine Wohnung in der Genossenschaft. Die Wohnung selbst ist nicht vererbbar, denn das genossenschaftliche Wohnrecht ist ein Dauerwohnrecht auf Lebenszeit, kein Eigentumsrecht.

Wer aus einer Wohnung auszieht, kann auch seine Mitgliedschaft kündigen. Dann bekommt er alle Anteile zurück, die er jemals eingezahlt hat. Trotz der erweiterten Eigentumsrechte sind Genossenschaftswohnungen ganz normale Mietwohnungen, in denen das allgemeine Mietrecht Anwendung findet. Das gilt für den Kündigungsschutz, die Nebenkostenabrechnung und auch den Umgang mit Wohnungsmängeln. Das vertraglich abgesichert Dauernutzungsrecht in Genossenschaften ist natürlich kein Freibrief für den willkürlichen Umgang mit der Wohnung. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Genossenschaftssatzung droht der Ausschluß. Dann kann auch die Wohnung gekündigt werden.


Die Genossenschaft Wohnen in Gemeinschaft e.G.

Unsere Genossenschaft trägt den Namen Wohnen in Gemeinschaft e.G., der in der Geschichte (Übernahme der von einem anderen Wohnprojekt gegründeten Genossenschaft) begründet ist und sich nur deshalb vom "Arbeitstitel" unserer Gruppe, Neue Wege Bamberg, unterscheidet.  Jedes erwachsene Mitglied der Projektgruppe ist Mitglied dieser Genossenschaft, d.h. hat Anteile daran erworben und damit Mitspracherecht im Sinne eines Stimmrechts sowie der Wählbarkeit in Vorstand oder Aufsichtsrat. Wer sich an dem Wohnprojekt beteiligen will, also das Recht auf eine Wohnung in dem zu kaufenden Objekt erwerben möchte, wird Mitglied der Genossenschaft und erwirbt zunächst fünf Genossenschaftsanteile à 100 €. Ebenso unterzeichnet er oder sie eine Verpflichtungserklärung, einen gewissen Grundbetrag zum Zeitpunkt des Erwerbs des Objekts zur Verfügung zu stellen.



Info-Flyer der Genossenschaft    Wohnen in Gemeinschaft e.G.    (PDF)
Kontakt und Impressum
Zur Startseite