Wieso
eine Genossenschaft als Organisationsform?
Wohnen in
einer Genossenschaft bietet Mietern Vorteile. Zum einen sind
die Quartiere meist etwas preiswerter als auf dem freien Wohnungsmarkt.
Zum anderen genießen Mitglieder von Genossenschaften ein
lebenslanges Wohnrecht, sind sozusagen Mieter im eigenen Haus. Die
Bewohner können von einer eigentumsähnlichen
Sicherheit ausgehen, die z.B. Eigenbedarfskündigungen des
Vermieters ausschließt, betont etwa der Mieterverein München.
Aktuell gibt es in Deutschland rund 2000 Wohnungsgenossenschaften mit
etwa drei Millionen Mitgliedern und mehr als zwei Millionen Wohnungen.
Die Größe der Genossenschaften ist sehr
unterschiedlich, manche haben nur zehn Mitglieder, andere, vor allem in
den neuen Bundesländern, mehrere zehntausend. Zu beobachten
ist der Trend, daß sich gerade kleine Genossenschaften
speziellen Schwerpunkten widmen. Sie schaffen z.B. Wohnraum
für Senioren oder generationenübergreifende
Gemeinschaften, sanieren wertvolle Altbauten oder fördern eine
ökologische Bauweise.
Mitglied einer Genossenschaft kann jeder werden, der einen
Aufnahmeantrag stellt und mindestens einen Geschäftanteil
erwirbt. Diese Anteile kosten je nach Genossenschaft zwischen 250 und
3000 €. Im Falle unserer Wohnen
im Gemeinschaft e.G. sind es 500 €.
Manche Genossenschaften begnügen sich mit diesem einen Anteil,
bei anderen müssen die Mitglieder weitere wohnungsbezogene
Anteile kaufen.
Mitglieder der Genossenschaften haben Anspruch auf eine Wohnung und
lebenslanges Wohnrecht. Sie können die Genossenschaftsanteile
auch vererben. Damit haben ihre Nachkommen dann in der Regel wiederum
das Recht auf eine Wohnung in der Genossenschaft. Die Wohnung selbst
ist nicht vererbbar, denn das genossenschaftliche Wohnrecht ist ein
Dauerwohnrecht auf Lebenszeit, kein Eigentumsrecht.
Wer aus einer Wohnung auszieht, kann auch seine Mitgliedschaft
kündigen. Dann bekommt er alle Anteile zurück, die er
jemals eingezahlt hat. Trotz der erweiterten Eigentumsrechte sind
Genossenschaftswohnungen ganz normale Mietwohnungen, in denen das
allgemeine Mietrecht Anwendung findet. Das gilt für den
Kündigungsschutz, die Nebenkostenabrechnung und auch den
Umgang mit Wohnungsmängeln. Das vertraglich abgesichert
Dauernutzungsrecht in Genossenschaften ist natürlich kein
Freibrief für den willkürlichen Umgang mit der
Wohnung. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die
Genossenschaftssatzung droht der Ausschluß. Dann kann auch
die Wohnung gekündigt werden.
Unsere
Genossenschaft trägt den Namen Wohnen in Gemeinschaft e.G.,
der in der Geschichte (Übernahme der von einem anderen
Wohnprojekt gegründeten Genossenschaft) begründet ist
und sich nur deshalb vom "Arbeitstitel" unserer Gruppe, Neue Wege Bamberg,
unterscheidet. Jedes erwachsene Mitglied der Projektgruppe
ist Mitglied dieser Genossenschaft, d.h. hat Anteile daran erworben und
damit Mitspracherecht im Sinne eines Stimmrechts sowie der
Wählbarkeit in Vorstand oder Aufsichtsrat. Wer sich an dem
Wohnprojekt beteiligen will, also das Recht auf eine Wohnung in dem zu
kaufenden Objekt erwerben möchte, wird Mitglied der
Genossenschaft und erwirbt zunächst fünf
Genossenschaftsanteile à 100 €. Ebenso
unterzeichnet er oder sie eine Verpflichtungserklärung, einen
gewissen Grundbetrag zum Zeitpunkt des Erwerbs des Objekts zur
Verfügung zu stellen.
Info-Flyer
der Genossenschaft Wohnen
in Gemeinschaft e.G. (PDF)
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